Vor dem Wiedereintritt in den Unterricht muss derzeit je nach Grund der Abwesenheit eine Erklärung im digitalen Register aktiviert werden.
Dafür wurden von der Sanitätsdirektion die erforderlichen Vorlagen bereitgestellt. Um einen besseren Überblick bieten zu können, steht unter Formulare ein Lesedokument mit den Texten aus dem digitalen Register bereit.
Bei der Berechnung der drei Tage (siehe Formular: Abwesenheit bis zu drei Tagen) sind Samstag und Sonntag sowie die Feiertage nicht mitzuzählen.
Lehrpersonen werden im digitalen Register über einen Hinweis darauf aufmerksam gemacht, wenn Schüler*innen ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Das folgende Tutorial https://youtu.be/ljM697PEYd0 erläutert die Funktion.
Die Eltern/Erziehungsberechtigten und die volljährigen Schüler*innen sind gebeten, diese Vorgaben einzuhalten. Andernfalls ist die Zulassung zum Unterricht nicht möglich. In der gegenwärtigen epidemiologischen Phase ist eigenverantwortliches Handeln von großer Bedeutung.
Der Sanitätsbetrieb stellt weiters ein Informationsschreiben zur Verfügung, das Hinweise zur Betreuung im häuslichen Umfeld von Personen in Quarantäne/Treuhandaufenthalt zu Hause und Patienten mit einer bestätigten Infektion mit SARS-CoV-2. enthält.